Mühlenhof Cämmerer

956 bis 1793

Rittergut und Mühle, Zerstörung, Wiederaufbau

956 – Erste urkundliche Erwähnung der Mühle

Der Mühlenhof Cämmerer liegt in Ossmannstedt. Die Mühle wird zum ersten Mal im Jahr 956 urkundlich erwähnt. Otto der I. beurkundete die Übertragung eines verlehnten Gutes („Atzmanstet“) an die Merseburger Kirche:

Otto der I. beurkundete die Übertragung ein verlehntes Gutes in Oßmannstedt an die Merseburger Kirche (Magdeburger Domstiftsarchiv)

Die Übersetzung des in lateinischer Sprache verfassten Originales lautet wie folgt:

15. bis 17. Jahrhundert – Mühle und Rittergut

Bestätigt wird die Existenz einer Mühle durch einen Lehensbrief von 1487 an die Harrasritter und aus einem Vertrag von 1524, wonach den Bauern von Ossmannstedt und Ulrichshalben die Frohndienste zu den Wehr- und Wasserbauten der Mühle in Ossmannstedt mit Wagen, Pferden und mit der Hand neu auferlegt worden sind.

Auch zum Rittergut in Ulrichshalben bestanden enge Verbindungen. In einem Lehensbrief von 1683 wird ausdrücklich festgelegt, dass die Mühle in Ossmannstedt eine Zwangsmühle sei und die „Untersässigen zu Ulrichshalben darin zu mahlen schuldig sind“.

Über Jahrhunderte hinweg waren die jeweiligen Herrschaften von Ossmannstedt und Ulrichshalben unter anderem auch mit dem Privileg ausgestattet, unentgeltlich „Mahlen, Schroten, Ölschlage, Backen und Braten“ zu dürfen. Die Mühle war somit ein Teil des Rittergutes. Die Reste der alten Burg sind noch heute zu erkennen.

„Die Mühle in Oßmannstedt als Vorwerk zum Rittergut“ – Phantasiezeichnung von H. Lies aus dem Jahr 1950

1613 bis 1744 – Zerstörungen durch Sintflut, Krieg und Brand

Die Thüringer Sintflut am 29. Mai 1613 und der Dreißigjährige Krieg (1618 bis 1648) haben auch in Ossmannstedt tiefe Spuren hinterlassen.

Beschreibung der Auswirkungen der Thüringer Sintflut vom 29. Mai 1613 in Ossmannstedt“…die Muehle ist auch ziemlicher massen zerrissen worden / daß man dieselbe in 14 Tagen nicht wiederum hat koennen zum Gang bringen…“. Auszug aus „Historische Relation/ Das ist: Gründliche und warhafftige Beschreibung des erschrecklichen Ungewitters und grausamen …“ von Abraham Lange, Hof, 1613 (Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Sammlung Ponickau)

Schon 1640 waren von 70 Häusern nur noch 34 bewohnt und die Bevölkerungszahl auf 76 gesunken. Ab 1718 geht das Harrassche Lehngut durch Erbschaft, Kauf und Tausch an die Freiherrliche Familie von Marschall über. 1724 wird berichtet, dass die „zum Gut gehörige Mahl- und Ölmühle“ in einem sehr baufälligen Zustand sei.

Am 30. März 1728 sind die oberhalb der Mühle befindlichen herrschaftlichen Gebäude abgebrannt und wurden nicht wieder aufgebaut. 1729 wurde die Mühle von Georg Heinrich Güntzenrodt käuflich erworben. Dadurch wurde die Mühle erstmals von dem Rittergut getrennt. Dies geschah aber ohne vorherige Einwilligung des fürstlichen Lehnherren. Deswegen wollte Herzog Ernst August 1733 die Mühle wieder „administrieren“ lassen. Der Gutsverwalter berichtet 1736, „die Mühle liegt darnieder und sollte wieder zum Rittergute geschlagen oder verkauft werden.“ 1744 musste die Familie Marschall das Gut unter Wert an den Herzog zurückgeben.

1749 – Wiederaufbau durch Johann Christian Stock

Vor 1749 hat dann der Müller Johann Christian Stock die Mühle in Ossmannstedt käuflich erworben. Dieser hat auch die Mühle wieder aufgebaut und renoviert.

Die Jahreszahl 1762 und Angaben IC (Johann Christian) und ST (Stock) über einem Kellereingang auf dem Mühlengelände

In Rechtsstreitigkeiten zwischen dem langjährigen Rittergutspächter Zacharias Starck und dem Eigentumsmüller Stock wegen Freimahlens und Holznutzungen, die bis in das Jahr 1749 zurückreichen, werden die frühere Pächterin der Ossmannstedter Mühle, Anna Dorothea Densteterin, und der ehemalige Mühlenbesitzer Hanß Heinrich Günzerodten zu Ehringsdorf als Zeugen benannt.

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